Umwelt haftpflichtversicherung

Umwelthaftpflichtversicherung

Gegenstand der Versicherung:

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) entstanden sind. Versichert werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Deckungsvarianten (Beispiel):

€ 3.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden.
Andere Deckungssummen sind möglich und mit den Risikoträgern verhandelbar.

Umfang der Versicherung:

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBRB) , Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Basisdeckung) sowie des zum Vertrag vereinbarten Bausteine.

  • 2.1 Anlagen des Versicherungsnehmers, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen).
  • 2.2 Anlagen des Versicherungsnehmers gem. Anhang 1 zum UmweltHG (UmweltHG-Anlagen).
  • 2.3 Anlagen des Versicherungsnehmers, die nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen.
  • 2.4 Abwasseranlagen des Versicherungsnehmers oder Einbringen oder Einleiten von Stoffen in ein Gewässer oder Einwirken auf ein Gewässer derart, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit verändert wird.
  • 2.5 Anlagen des Versicherungsnehmers gem. Anhang 2 zum UmweltHG (UmweltHG-Anlagen/ Pflichtversicherung).
  • 2.6 Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen gem. Ziff. 2.1 - 2.5.
  • 2.7 Umwelthaftpflicht- Basisdeckung für das allgemeine Umweltrisiken - soweit nicht in Baustein 2.1-2.7 erfasst.

Geltungsbereich:

Deutschland erweiterbar auf weitere Länder

Nicht versicherte Risiken:

Vorsatz, alle Schäden, die durch Verschütten, Abtropfen, Verdampfen, Ablaufen und ähnliche Vorgänge verursacht wurden, Altlasten sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen, Schäden aus der Produkthaftung, Ansprüche wegen genetischer Schäden, Schäden, die betriebsbedingt unvermeidbar, notwendig oder in Kauf genommen entstehen; d. h. es sollen nur Störfälle versichert sein, nicht hingegen das betriebliche Umweltrisiko aus dem "Normalbetrieb". In bestimmten Ausnahmefällen sind auch Schäden aus dem Normalbetrieb versicherbar/versichert.

Versicherungssumme:

Siehe unter Deckungsvarianten.

Gedeckte Schadensfälle:

Personen- und Sachschäden und mitversicherte Vermögensschäden.

Selbstbeteiligung:

Selbstbeteiligungen gelten von Fall zu Fall wie mit dem Risikoträger vereinbart und geben viel Spielraum für die optimale Prämiengestaltung.

Vertragsgrundlagen:

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBRB) , Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Basisdeckung) sowie des bereinbarten Bausteine.

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