Krankenversicherung

Krankenversicherung: Wer zahlt eigentlich, wenn Ihr Mitarbeiter im Ausland krank wird?

Wussten Sie, dass immer Sie, als Arbeitgeber, der Zahlende dabei sind? Deutsche Unternehmen werden zunehmend globaler. Deshalb passiert es oft, dass Mitarbeiter ins Ausland geschickt werden oder ausländische Kollegen nach Deutschland kommen. Ob kurzfristige oder längerfristige Aufenthalte, wichtig ist dabei immer, dass diese Personen mit einem optimalen Krankenversicherungsschutz versorgt sind, denn ohne optimalen Schutz müssen Sie, als Arbeitgeber, im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls hohe Kosten auf sich nehmen.

Nach § 17 (1) SBG V sind nämlich Sie, als Arbeitgeber, verpflichtet, die Krankheitskosten Ihrem im Ausland tätigen Mitarbeiter zu erstatten.

Wir, von der DGVO, helfen Ihnen aktiv, unter den leistungsstärksten Versicherern auf diesem Gebiet, den bestmöglichen Versicherungsschutz zu finden.

Für weitere hilfreiche Informationen, bestellen Sie sich jetzt das Infopaket über die optimierte betriebliche Krankenversicherung an.

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