Datenversicherung
Gegenstand der Versicherung:
Versichert sind die finanziellen Folgen für die Wiederherstellung / Rekonstruktion von Daten nach einem vorausgegangenen Schaden an der versicherten Anlage.
Umfang der Versicherung:
Versichert gelten die Kosten für die Wiederherstellung von Daten nach einem Datenverlust infolge von Feuer, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Fehlbedienung, Kurzschluss, Überspannung, Unterspannung.
Geltungsbereich:
Standort der versicherten Anlage.
Nicht versicherte Risiken:
Vorsatz, grob fahrlässiges Herbeiführen des Schadens.
Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme entspricht den Kosten für die Wiederherstellung / Rekonstruktion der verlorenen Daten.
Selbstbeteiligung:
€ 500 je Schaden, in anderen Varianten mit dem Risikoträger verhandelbar.
Vertragsgrundlagen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Datenverlustversicherung. Geschriebene Bedingungen.
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