Stromausfallversicherung
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Gegenstand der |
Die Stromausfallversicherung zählt zu den Ertragsausfallversicherungen. Diese Versicherungsform sichert Ihnen den Ersatz der fortlaufenden Kosten, wenn der Betrieb durch den Ausfall der öffentlichen Versorgung unterbrochen oder beeinträchtigt ist. (Dies kann auch für den Bereich des Ausfalls von Gas, Wärme und Wasser vereinbart werden. In welchem Umfang die einzelnen Energiebereiche einbezogen werden, können Sie nach Ihrem individuellen Bedarf festlegen.) |
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Umfang der |
Versichert gilt der Ausfall der öffentlichen Elektrizitätsversorgung. |
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Geltungsbereich: |
i.d.R. Deutschland |
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Versicherungssumme: |
Versichert gilt der Geschäftsgewinn und die Geschäftskosten (Versicherungswert), die Sie ohne Unterbrechung des Betriebes im Bewertungszeitraum (folgenden12 Monate nach Schadenfall) erwirtschaftet hätten. |
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Gedeckte Schadensfälle: |
Gedeckt ist der Unterbrechungsschaden. Dieser bemisst sich aus dem entgehenden Geschäftsgewinn und dem Aufwand an fortlaufenden Geschäftskosten |
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Selbstbeteiligung: |
individuell zu vereinbaren |
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Vertragsgrundlagen: |
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung gegen Schaden durch Betriebsunterbrechung infolge des Ausfalls der öffentlichen Energieversorgung sowie besondere Bedingungen |
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Bemerkungen: |
Bei dieser Deckungsform handelt es sich um eine zu individualisierende Versicherung. So ist z.B. auch der Ausfall eines eigenen Blockheizkraftwerkes versicherbar, bei der es sich eben nicht um die öffentliche Energieversorgung handelt. Gerne können Sie uns zu einer Risikoanalyse beauftragen um eine auf Ihr Unternehmen passende Lösung zu erarbeiten. |
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